Diebstahl

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DEGGENDORF. Notfallrucksack aus Rettungswagen gestohlen.

Am Dienstag, 16.05.2023, gegen 22.00 Uhr, hatten Rettungssanitäter einen Patienten zum Klinikum gebracht. Den Rettungswagen hatten sie vor der Notaufnahme abgestellt; den Wagen aber offensichtlich nicht versperrt. Diesen Augenblick nutzte ein vorerst unbekannter Mann aus, er in den Wagen kletterte und einen Notfallrucksack aus dem Wageninnern stahl. Der Rucksack wurde wenig später wieder aufgefunden; es fehlten daraus Ampullen mit Schmerzmitteln. Als  Dieb konnte ein Mann ermittelt werden, der sich im Bereich der Notfallaufnahme aufhielt; er war Patient im Klinikum. Der 32-Jährige muß sich nun wegen Diebstahls verantworten. (009226234)

Diebstahl

DEGGENDORF. Bekleidung in Rucksack gesteckt.

Am Dienstag, 16.05.2023, nachmittags, war in einem Bekleidungsgeschäft eine Frau beobachtet worden, als diese Bekleidungsstücke an sich nahm und in eine Umkleidekabine ging. Die Frau wollte dann das Geschäft verlassen und wurde von einer Verkäuferin angehalten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, daß die 35-jährige Frau, Kleidung im Wert von 160.- Euro stehlen wollte; sie hatte in der Umkleidekabine die Preisetiketten entfernt und die Ware in ihren mitgeführten Rucksack gesteckt. Die Frau wird wegen Ladendiebstahls zur Anzeige gebracht. (009219230)

Diebstahl

NATTERNBERG. Ehering in Umkleidekabine abgelegt – Ehering weg.

Ein Mann war am Freitag, 12.05.2023, vormittags, Gast im Erlebnisbad. Beim Umkleiden in der Kabine ließ er seinen Ehering zurück. Als er sein Mißgeschick ca. 15 Minuten später erkannt hatte und in der Kabine nachsah, war der Ring weg. Die Polizei bittet um Hinweise. (009177236)

Verstoß Jagdgesetz

DEGGENDORF. Autofahrerin meldet Wildunfall zu spät.

Eine Autofahrerin war am Dienstag, 16.05.2023, gegen 07.00 Uhr, zur Dienststelle gekommen und zeigte einen Wildunfall an. Tagszuvor war bei Grafling an der Bundesstraße ein Reh gegen ihren Pkw gelaufen; das Reh lief dann weiter; am Auto war Sachschaden entstanden. Nach den Vorschriften des Jagdgesetzes ist ein Wildunfall sofort der Polizei oder dem Jagdpächter zu melden; dies hat die Autofahrerin nicht gemacht. Jetzt muß sie sich wegen eines Verstoßes gemäß dem Jagdgesetz verantworten.  (009205233)

17.05.2023 – Presse-Info Polizeiinspektion Deggendorf

Bild von fsHH auf Pixabay

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